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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
KUBASCH Fenster & Türen GmbH
Peetscher Weg 33
17252 Mirow
Deutschland

Telefon: +49 (0) 3 98 33 288-0
E-Mail: info@kubasch-gmbh.de
Internet: www.kubasch-gmbh.de

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich zu.

§ 2 Angebote, Vertragsschluss

1. Die Darstellung von Waren und Leistungen in Ausstellungen, Prospekten oder im Internet stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern dient der Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen.
2. Nach Eingang der Anfrage prüfen wir diese und unterbreiten gegebenenfalls ein Vertragsangebot. Wir sind sechs Wochen an unser Angebot gebunden.
3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Auftrag erteilt oder, sofern vereinbart, die Vorkassenzahlung leistet. Aufträge können per E-Mail an auftrag@kubasch-gmbh.de oder postalisch an die oben genannte Adresse übermittelt werden.

§ 3 Preise, Zahlung

1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen fällig. Skonti werden nur bei Vereinbarung gewährt.
2. Neukunden sind zur Zahlung von Vorkasse verpflichtet, und zwar bei Unternehmen (§ 14 BGB) i.H.v. 100 % und bei Verbrauchern (§ 13 BGB) i.H.v. 50 % des Preises. Eine abweichende Regelung kann nach vorheriger Absprache in Textform (z. B. per E-Mail) mit einem Mitarbeiter der Kubasch Fenster & Türen GmbH getroffen werden.
3. Ohne einen vereinbarten Zahlungsplan können wir für Teilbelieferungen Abschlagszahlungen verlangen, deren Höhe sich anhand der gelieferten Stückzahl und des vereinbarten Stückpreises berechnet.
4. Der Kunde kommt in Verzug, wenn die o.g. Zahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Preis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz gemäß § 288 Abs. 1 und 2 BGB zu verzinsen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB unberührt.

§ 4 Lieferung, Lieferfristen

1. Für Kunden, die Unternehmer (§ 14 BGB) sind, gilt: Lieferverzögerungen aufgrund nicht vorhersehbarer und vom Verwender nicht zu vertretender Umstände, die nicht auf höherer Gewalt beruhen, verlängern die Lieferfrist angemessen, maximal jedoch um vier Wochen.
2. Für Kunden, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind, gilt: Die Lieferfrist beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags durch den Kunden.
3. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden dadurch keine zusätzlichen Kosten (insbesondere Versandkosten) entstehen.

§ 5 Gefahrenübergang, Versand, Lagerungskosten

1. Die Lieferung erfolgt bis zur Bordsteinkante der vom Kunden angegebenen Lieferadresse („frei Bordsteinkante“), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Bereitstellung der Ware an der Bordsteinkante auf den Kunden über. Das Abladen der gelieferten Ware obliegt dem Kunden. Bei schweren oder sperrigen Gütern stellen Sie bitte sicher, dass geeignete Mittel und Personen für das Abladen bereitstehen. Wenn unsere Fahrer dies übernehmen, geschieht dies als freiwillige Serviceleistung und ohne Verpflichtung. Sollte es dabei zu Sachschäden kommen, haften wir allenfalls für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Falls nach Vertragsschluss Umstände eintreten, die zusätzliche Transportkosten verursachen (z.B. ungünstige Zugänglichkeit der Lieferadresse, fehlende Vorkehrungen des Kunden für das Abladen der Ware oder unvorhersehbare Behinderungen), werden diese Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Die Höhe der zusätzlichen Transportkosten richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Aufwendungen und wird dem Kunden unverzüglich nach der Anlieferung schriftlich mitgeteilt. Der Kunde erklärt sich mit dieser Regelung ausdrücklich einverstanden.
3. Wird ein vereinbarter Liefertermin vom Kunden abgesagt oder verschoben, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von sieben Tagen eine alternative Lagerungsmöglichkeit bereitzustellen. Andernfalls fallen Lagerkosten an:
* 2 € pro Tag/Element bis 2 Meter Länge
* 4 € pro Tag/Element ab 2 Meter Länge
Diese Kosten werden separat zum nächsten Monatsersten in Rechnung gestellt.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und Mängel

1. Prüfung und Mängelrüge bei Lieferungen:

1.1 Für Verbraucher gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt auf offensichtliche Mängel (z.B. Transportschäden) zu überprüfen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist (diese beträgt zwei Jahre) anzuzeigen und sollen vorzugsweise per E-Mail an service@kubasch-gmbh.de oder telefonisch unter 039833 2880 gemeldet werden. Ein Abnahmeprotokoll/Lieferschein wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Beanstandungen sind unverzüglich in Textform an uns zu richten. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt
1.2 Für Unternehmer gilt: Der Kunde hat die Ware schon bei Anlieferung unverzüglich auf erkennbare Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen zu untersuchen und etwaige Beanstandungen schriftlich unter Angabe des konkreten Mangels im Abnahmeprotokoll/Lieferschein zu dokumentieren, wobei dieses Schriftstück unmittelbar nach der Prüfung dem Lieferfahrer oder Logistiker zu übergeben ist. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware in Ansehung solcher Mängel als genehmigt (§ 377 HGB). Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr.

2. Prüfung und Mängelrüge bei Montagen:
Nach Abschluss der Montage wird gemeinsam mit dem Kunden ein Übergabeprotokoll erstellt, das offensichtliche Mängel dokumentiert. Nicht im Protokoll aufgeführte, offensichtliche Mängel können nachträglich nicht geltend gemacht werden. Versteckte Mängel, die erst später erkennbar werden, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

3. Automatische Abnahme:
Nach Fertigstellung der Arbeiten fordern wir den Kunde schriftlich zur Abnahme auf.
3.1 Für Verbraucher gilt: Erfolgt daraufhin innerhalb von 14 Tagen keine Abnahme oder berechtigte Mängelrüge, behalten wir uns vor, eine förmliche Abnahme zu verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
3.2 Für Unternehmer gilt: Erfolgt daraufhin keine Abnahme innerhalb von sieben Tagen, gilt die Abnahme als erfolgt.

4. Für Unternehmer gilt: Bei berechtigten Mängeln entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen über die Art der Nacherfüllung (Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Minderung). Der Kunde kann eine andere Art der Nacherfüllung verlangen, wenn die gewählte Art für ihn unzumutbar ist. Die Minderung ist nur zulässig, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

§ 7 Gestelle

Für Unternehmer gilt:

1. Gestelle bleiben Eigentum der Kubasch Fenster & Türen GmbH.
2. Nach Entleerung des Gestells hat der Kunde uns unverzüglich telefonisch unter Tel.: 039833 – 2880 zu informieren, damit eine Abholung organisiert werden kann.
3. Für Schäden, Diebstahl oder anderweitige Nutzung haftet der Kunde in vollem Umfang. Es fällt eine Gebühr von 600 € je beschädigtem oder nicht abholbereitem Gestell an.
4. Gestelle müssen spätestens zwei Wochen nach Ablieferung abholbereit sein. Andernfalls wird eine Mietgebühr von 20 € pro Woche erhoben. Diese wird separat zum nächsten Monatsersten in Rechnung gestellt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
2. Der Kunde muss Pfändungen der Vorbehaltsware unverzüglich in Textform melden.
Für Unternehmer gilt zudem (Nrn. 3 bis 4):
3. Im Rahmen des Geschäftsbetriebs darf die Ware ordnungsgemäß weiterverkauft werden. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt seine hieraus entstehenden Forderungen gegen den Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
4. Wird die Vorbehaltsware in ein Grundstück des Kunden eingebaut, tritt der Kunde seine Forderungen aus der Veräußerung des Grundstücks in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
5. Wird die Vorbehaltsware in das Grundstück eines Dritten eingebaut und kommt es zum Zahlungsverzug, tritt der Kunde seine Forderung gegen den Dritten in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.

§ 9 Montagen

1. Montagen erfolgen, sobald die Arbeitsumgebung dies zulässt. Verzögerungen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, können zu Terminverschiebungen führen. Kosten für vergebliche Anfahrten oder Unterbrechungen, die durch Umstände im Risikobereich des Kunden verursacht werden, trägt der Kunde.
2. Der Kunde stellt auf eigene Kosten die erforderlichen Strom- und Wasseranschlüsse sowie gegebenenfalls notwendige Gerüste rechtzeitig und in funktionsfähigem Zustand zur Verfügung.

§ 10 Farbabweichungen bei Lasuren und Oberflächenbehandlungen

1. Geringfügige Farbabweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen können materialbedingt auftreten und stellen keinen Mangel dar.
2. Insbesondere bei natürlichen Materialien wie Holz sind Farbtonabweichungen unvermeidlich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
3. Leichte Abweichungen zwischen Mustern und gelieferten Produkten sind möglich und stellen keinen Mangel dar, sofern sie handelsüblich und zumutbar sind.

§ 11 Wartungs-, Kontroll- und Pflegehinweise

1. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Wartungsarbeiten an Beschlägen, Abdichtungsfugen und Anstrichen gemäß den von uns bereitgestellten Pflegehinweisen durchzuführen oder durchführen zu lassen, um die Funktionsfähigkeit und Langlebigkeit der Produkte sicherzustellen.
2. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine angemessene Be- und Entlüftung sowie für geeignete klimatische Bedingungen, um Schäden an den Bauteilen zu vermeiden.

§ 12 Firmenzeichen

Wir behalten uns das Recht vor, unser Firmenzeichen in dezenter Weise an den von uns erstellten Bauelementen anzubringen, sofern dadurch deren Gebrauchstauglichkeit oder Optik nicht beeinträchtigt wird.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
3. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt der Gerichtsstand unseres Geschäftssitzes, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

So erreichen Sie uns

Kubasch Fenster & Türen GmbH
Peetscher Weg 33 | 17252 Mirow
Deutschland

Telefon: 03 98 33 - 288-0
E-mail: info@kubasch-gmbh.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:30 Uhr
& nach Vereinbarung

*Geschlossen an gesetzlichen
Feiertagen

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